Kriminal- und Gewaltprävention
Kriminal- und Gewaltprävention bedeutet für uns konkret die Beratung und Unterstützung von Einrichtungen der Jugendarbeit, Sportvereinen und Schulen bei Problemen im Zusammenhang mit gewalttätigem und kriminellem Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die Abstimmung mit Lehrern, Trainern und ggf. Eltern. Einzelgespräche mit beteiligten und unbeteiligten Kindern und Jugendlichen, sowie die Einbeziehung weiterer Institutionen zur Einleitung weiterer Maßnahmen.
Auf Hinweise von Bürgern, Ortsvorstehern oder Vertretern von Vereinen, Schulen oder anderen Institutionen auf Kinder und Jugendliche, die durch gewalttätiges und aggressives Verhalten in der Öffentlichkeit auffallen, wird möglichst zeitnah reagiert. Bekannte Treffpunkte auffälliger Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener werden auch ohne konkreten Anlass regelmäßig aufgesucht, um aktuelle Entwicklungen zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Eine wichtige Rolle spielt hier auch die Zusammenarbeit mit Jugendeinrichtungen und anderen Institutionen im jeweiligen Stadtteil/Wohngebiet.
Unsere Angebote zu den Themen Jugendschutzgesetz, Kriminal- und Gewaltprävention und Medienschutz
Einzelberatung für
- Kinder und Jugendliche
- Eltern, Erziehungs- und Sorgeberechtigte
- Lehrer:innen und pädagogische Fachkräfte
- Gewerbetreibende
Informationsveranstaltungen
In regelmäßigen Abständen bietet der Kinder- und Jugendschutz Informationsveranstaltungen und Fachvorträge an.
Aufklärung von Gewerbetreibenden
- Aufklärung und Information in Form von Plakaten, Flyern und direkter Ansprache
- Durchführung von Informationsveranstaltungen
Jugendschutzkontrollen
Jugendschutzkontrollen dienen dem Schutz junger Menschen vor Gefährdungen und Beeinträchtigungen durch Alkohol und Tabakwaren.
Testkäufe
Testkäufe werden durchgeführt, um zu kontrollieren, ob Einzelhändler die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes einhalten.
Kontrolliert werden:
- Verkaufsstellen wie Kioske und Supermärkte
- Gaststätten
